Evangelischer Verein Fellbach e.V.    I     I    I  

Hinweisgeberschutzsystem

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Einführung einer Hinweisgeberschutzlösung

Der Evangelische Verein Fellbach führt eine Hinweisgeberschutzlösung ein. Damit haben Hinweisgeber:innen oder anders gesagt Whistleblower - also Personen, die Kenntnis von Vorgängen im Unternehmen haben, die aus tatsächlichen, rechtlichen, ethischen oder sonstigen gewichtigen Gründen zu beanstanden sind - die Möglichkeit, in besonders geschützter Art und Weise zu einer Vertrauensperson Kontakt aufzunehmen und dieser den entsprechenden Sachverhalt mitzuteilen. 

Wir greifen dafür auf die Dienste eines externen Unternehmens zurück, das garantiert, dass Anliegen von Hinweisgeber:innen bzw. Whistleblowern nicht nur vertraulich behandelt, sondern auch professionell durch einen Rechtsanwalt entgegengenommen und dokumentiert werden.  

  • Hinweisgeber:innen können selbst entscheiden, ob die von der Ombudsperson in der Hinweisgebermeldestelle ermittelten Informationen und Sachverhalte unter Nennung des Namens oder anonym an die Unternehmensleitung weitergegeben werden. Aufgabe der Unternehmensleitung ist es sodann, diese Information zu bewerten und angemessen darauf zu reagieren. 
  • Hinweisgeber:innen erhalten innerhalb von einer Woche eine Eingangsbestätigung zu ihrer Meldung und innerhalb von spätestens drei Monaten eine Rückmeldung, wie das Thema weiter behandelt wurde, wobei diese Rückmeldung nicht zwingend Details zum konkreten Umgang mit dem Fall beinhalten muss. 

Wir setzen mit diesem Hinweisgeberschutzsystem nicht nur eine gesetzliche Vorgabe um, sondern verfolgen weitere Ziele: Ein wichtiges Anliegen ist uns die Förderung der Unternehmenskultur.

Mit dem Hinweisgeberschutzsystem fördern wir eine Unternehmenskultur des Miteinanders, nicht des Gegeneinanders. Hinweisgeber:innen ermöglichen es der Unternehmensleitung, auf etwaige Missstände durch interne, eigenen Maßnahmen zu reagieren, ohne dass andere Stellen wie z. B. Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaft oder Sonstige involviert werden. Mit einem gut funktionierenden Hinweisgeberschutzsystem herrscht im Unternehmen eine transparente und kooperative Kultur, die durch frühzeitige, seriöse und auf Wunsch vertrauliche Kommunikation zu Unstimmigkeiten und Problemstellungen gefördert wird. 

Das Hinweisgeberschutzsystem erfüllt die folgenden Anforderungen: 

  • Anonyme Meldemöglichkeit 
  • Jede Meldung wird vertraulich behandelt, außer es erfolgt ein ausdrücklicher Verzicht auf die Vertraulichkeit 
  • Es wurde ein Schutzsystem implementiert, um ungerechtfertigte Beschuldigungen zu erkennen 
  • Die Vorschriften des Datenschutzes werden eingehalten 

Mehr Informationen und die Meldemöglichkeiten gibt es hier:
https://www.ev-fellbach.de/footer-nav/hinweisgeberschutzsystem.


Der Link zum Hinweisgeberschutzsystem ist immer im Footer der Website zu finden.

 

Foto: anncapictures

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