Gudrun | Bährle | Vorsitzende |
Christoph | Paule | Erster stellvertretender Vorsitzender |
Felizitas | Winners | Zweite stellvertretende Vorsitzende |
Christoph | Bihler | |
Barbara | Hipp | |
Ute | Lachenauer | |
Felicitas | Seibold-Golz | |
Michael | Steck | |
Dorothee | Lächler | Vertreterin der Evangelischen Kirchengemeinde Fellbach |
Johannes | Berner | Vertreter der Stadt Fellbach, beratendes Mitglied |
Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan des Vereins. Seine Mitglieder werden im Rahmen einer ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt. Unter anderem berät und überwacht der Aufsichtsrat die Vorständin in ihrer Tätigkeit.
Unter den gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats sollen möglichst Personen mit fachlicher, diakonischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Kompetenz vertreten sein. Beschäftigte des Evangelischen Vereins sind von der Wahl zum Aufsichtsrat ausgeschlossen.
Die Stadt Fellbach ist berechtigt, ständig oder nach Bedarf einen Vertreter als beratendes Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Mitglieder des Aufsichtsrates üben ihre Ämter ehrenamtlich aus.