In jedem Kalenderjahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie wird von der Vorständin einberufen. Ort, Zeit und Tagesordnung der Mitgliederversammlung müssen den Mitgliedern des Evangelischen Vereins Fellbach mindestens drei Wochen vor der Versammlung schriftlich oder per E-Mail bekannt gemacht werden.
Der Mitgliederversammlung obliegt die Entlastung der Vorständin und des Aufsichtsrats. Zu ihren weiteren Aufgaben gehören unter anderem die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats, die Festsetzung der Beitragsordnung, die Ernennung von Ehrenmitgliedern und gegebenenfalls die Änderung der Vereinssatzung.